Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Grundgrenze beträgt 100.000 Euro je berechtigter Person und Bank, einschließlich Zinsen.
  • Mehrere Konten und Marken können zur selben rechtlichen Bank gehören.
  • Eine österreichische Niederlassung kann dem Sicherungssystem eines anderen EU-Staates unterliegen.

Geschützt wird Ihre Einlage bei einer rechtlichen Bank

Die gesetzliche Einlagensicherung soll Guthaben schützen, wenn eine Bank fällige Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann und ein Sicherungsfall vorliegt. Tagesgeld, Festgeld und Guthaben auf Girokonten können darunterfallen. Für berechtigte Einleger gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut; aufgelaufene Zinsen zählen mit.

Für Ihre Planung ist deshalb nicht nur der Betrag auf dem neuen Tagesgeldkonto relevant. Auch andere Einlagen bei derselben rechtlichen Bank gehören in die Betrachtung. Ein zusätzlicher Produktname, eine weitere IBAN oder eine zweite App schaffen nicht automatisch einen zusätzlichen Sicherungsrahmen.

Quellen: FMA: Einlagensicherung ↗

So wirkt die Grenze in konkreten Rechenbeispielen

Angenommen, Sie halten 85.000 Euro Tagesgeld und 20.000 Euro auf einem Girokonto derselben Bank. Zusammen sind das 105.000 Euro. Unter der gewöhnlichen Sicherungsgrenze wären 100.000 Euro geschützt; 5.000 Euro lägen darüber. Eine besondere zeitweilig erhöhte Deckung ist in diesem Beispiel nicht unterstellt.

Verteilen Sie dagegen je 60.000 Euro auf zwei tatsächlich getrennte Banken, bleibt jede Einlage für sich unter der Grundgrenze. Entscheidend ist die rechtliche Trennung der Institute, nicht allein ein unterschiedlicher Markenauftritt.

Eine Person, verschiedene Kontokonstellationen
KonstellationSumme je BankGrundsätzlich gedeckt*Über Grundgrenze
85.000 € Tagesgeld + 20.000 € Giro bei Bank A105.000 €100.000 €5.000 €
60.000 € bei A und 60.000 € bei BJe 60.000 €Zusammen 120.000 €0 €
98.000 € Guthaben + 2.500 € Zinsen bei A100.500 €100.000 €500 €
* Vereinfachte Beispiele für berechtigte Einlagen und tatsächlich getrennte Banken. Keine Sonderdeckung berücksichtigt.
Zahlen verständlich gemacht

Zinsen brauchen Platz unter der Grenze

Beispiel: 98.000 € Guthaben plus 2.500 € aufgelaufene Zinsen bei einer Bank.

100 50075 37550 25025 1250€98 000100 500100 000GuthabenMit ZinsenGrundgrenze
Betrag
Eigene Darstellung. Schon die Zinsen können die Summe über die reguläre Grenze bringen.
Werte als Tabelle anzeigen
Zinsen brauchen Platz unter der Grenze
Zeitraum / KategorieBetrag (€)
Guthaben98 000
Mit Zinsen100 500
Grundgrenze100 000

Mehrere Marken können denselben Schutzrahmen teilen

Lesen Sie im Informationsbogen für Einleger den vollständigen Namen des Kreditinstituts. Das hilft besonders bei Direktbankmarken. DADAT gehört zur Schelhammer Capital Bank AG. Einlagen über DADAT und andere Einlagen bei dieser Bank werden nach den Informationen des Instituts zusammengezählt. easybank ist eine Marke der BAWAG P.S.K.; auch hier ist die Zuordnung zur rechtlichen Bank relevant.

Praktisch können Sie eine einfache Übersicht führen: Marke, rechtliche Bank, vorhandene Einlagen, erwartete Zinsen und Sicherungseinrichtung. Aktualisieren Sie diese Liste, wenn Sie neue Konten eröffnen oder größere Beträge verschieben.

Quellen: DADAT: Zusammenrechnung von Einlagen ↗ · easybank: Rechtliche Bank im Impressum ↗

Österreichischer Wohnsitz, europäisches Sicherungssystem

Bei einer österreichischen Zweigniederlassung einer Bank aus einem anderen EU-Staat kann die Sicherungseinrichtung des Herkunftsstaates zuständig sein. Eine deutsche oder österreichische Website macht daraus keine österreichische Einlagensicherung. Die konkrete Zuordnung steht in den Unterlagen der Bank.

Diese Frage ist unabhängig von der Steuerabwicklung. Eine Bank kann österreichische KESt abführen und trotzdem unter ein anderes europäisches Sicherungssystem fallen. Notieren Sie daher beides getrennt. Für die Bewertung sind außerdem der tatsächliche Zahlungsempfänger und der Vertragspartner wichtig, insbesondere wenn Sie über Vermittler auf ein Angebot stoßen.

Quellen: Einlagensicherung AUSTRIA: Geschützte Einlagen ↗

Gemeinschaftskonten und besondere Lebensereignisse

Bei Gemeinschaftskonten ist zu berücksichtigen, welcher Anteil welcher berechtigten Person zugeordnet wird. Das ist etwas anderes als eine bloße Zeichnungsberechtigung. Wenn Sie nur über ein Konto verfügen dürfen, werden Sie dadurch nicht automatisch Inhaber der Einlage.

Für bestimmte vorübergehend hohe Guthaben beschreibt die Einlagensicherung AUSTRIA einen erhöhten Schutz bis insgesamt 500.000 Euro. Dafür gelten Bedingungen, Nachweise und ein begrenzter Zeitraum, etwa bei bestimmten Immobilien- oder Lebensereignissen. Der erweiterte Schutz sollte nicht pauschal für jede größere Überweisung angenommen werden. Prüfen Sie den konkreten Fall direkt mit der zuständigen Sicherungseinrichtung.

Quellen: FMA: Einlagensicherung ↗ · Einlagensicherung AUSTRIA: Geschützte Einlagen ↗

Was im Sicherungsfall wichtig wird

Die ESA nennt für gedeckte Einlagen grundsätzlich eine Erstattungsfrist von sieben Arbeitstagen. Für eine problemlose Zuordnung müssen Kontoinhaber und Kontaktdaten korrekt sein. Bei Sonderfällen oder Nachweispflichten kann eine genauere Prüfung erforderlich werden.

Die Einlagensicherung ersetzt keinen Schutz vor jeder Art von Verlust. Kursverluste von Wertpapieren, eine Überweisung an einen Betrüger oder ein Inflationsverlust sind andere Risiken. Überweisen Sie daher nur auf die im verifizierten Bankprozess mitgeteilte Kontoverbindung. Behauptungen einer fremden Person, ein Angebot sei „durch die Einlagensicherung garantiert“, ersetzen keine Prüfung.

  • Kontovertrag und Informationsbogen für Einleger speichern.
  • Bankname und Sicherungssystem direkt in den offiziellen Unterlagen nachsehen.
  • Bestehende Einlagen und erwartete Zinsen je Institut zusammenrechnen.
  • Kontakt- und Identitätsdaten bei der Bank aktuell halten.
  • Bei großen einmaligen Zahlungseingängen die mögliche Sonderdeckung gesondert klären.

Quellen: Einlagensicherung AUSTRIA: Geschützte Einlagen ↗ · FMA: Finanzbetrüger erkennen ↗

Häufige Fragen

Quellen & Einordnung

Quellen: FMA: Einlagensicherung ↗ · Einlagensicherung AUSTRIA: Geschützte Einlagen ↗ · FMA: Finanzbetrüger erkennen ↗

Informationen für Sparerinnen und Sparer in Österreich. Allgemeine Informationen und eigene Rechenbeispiele; persönliche Steuer- und Anlagefragen können eine individuelle Prüfung erfordern. Konditionen im Vergleich sind als Beispiele gekennzeichnet. Verantwortlicher Medieninhaber: Mad Dog Media GmbH.

Das Wissen auf Ihren Betrag anwenden.

Vergleichen Sie Zeitraum, Zinsen und Ertrag.

Zum Vergleich